Kirchen helfen in der Pandemie Corona-Hilfe für Religionsgemeinschaften
Dieser Beitrag soll die Mietkosten und Hypothekarzinsen von Räumlichkeiten der jeweiligen Gemeinschaft decken, die die sie in den Monaten März bis Mai sowie November und Dezember 2020 in eine finanzielle Schieflage gebracht haben. In dieser Zeit fiel ein Grossteil der Haupteinnahmen der Religionsgemeinschaften aus, da keine Gottesdienste stattfinden konnten, die Gebetsräume geschlossen waren und die Kollekten ausblieben. Markus Hodel, Generalsekretär der katholischen Körperschaft, zum Engagement der Kirchen: «Es gehört zu unserem gesamtgesellschaftlichen Auftrag, auch durch die Pandemie in Not geratene Religionsgemeinschaften zu unterstützen. Als anerkannte Körperschaften mit dem Privileg von Steuern bei Mitgliedern und Firmen sowie Staatsbeiträgen sehen wir uns verpflichtet, nicht-anerkannten Gemeinschaften solidarisch beizustehen.»
Hilfsangebot für alle Religionen
Dies gilt unabhängig vom religiösen Hintergrund der kleineren Religionsgemeinschaften. Einen einmaligen Beitrag beantragen können also Freikirchen, christlich-orthodoxe Gemeinden, islamische Gemeinschaften oder auch Gemeinschaften mit fernöstlichem Hintergrund. Ausgeschlossen sind nur Gemeinschaften mit intransparentem Finanzgebahren oder sonstwie problematischen Praktiken. Ein klarer Kriterienkatalog gibt darüber Auskunft.
Aufgrund der Pandemie in Not geratene nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften sind eingeladen, ihr Gesuch bis am 31. August beim Kanton einzureichen. Eine Kommission, bestehend aus der Direktion der Justiz und des Innern, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Evangelisch-reformierten Landeskirche, prüft die Gesuche und legt die Beitragshöhe anhand des Kriterienkatalogs fest.
Kontakt
Generalsekretariat Religion, Neumühlequai 10, 8090 Zürich, 043 259 46 24